Osnabrück profitiert von GRW-Förderung

Osnabrück gehört seit dem 01.01.2022 zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Niedersachsen.

Die GRW Förderung existiert in Deutschland seit 1969, sie zählt zu den wichtigsten Regionalförderungen in der Bundesrepublik. Die Regeln der GRW-Förderung werden im GRW-Koordinierungsrahmen durch Bund und Länder gemeinsam festgelegt. Dieser umfasst die Fördergebiete, die Fördertatbestände, Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung sowie das Verfahren zur Mittelverteilung und -bereitstellung und auch das Monitoring.

Neuausrichtung "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) in 2023

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wurde Anfang 2023 neu ausgerichtet. Ein Schwerpunkt in der Förderung liegt auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Der Primäreffekt entfällt, Unternehmen der lokalen Wirtschaft können nun auch von der GRW profitieren. Die Zielsystematik wurde auf drei Hauptziele erweitert:

  • Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen;
  • Standortnachteile ausgleichen;
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen

Das Programm „Niedersachsen Invest GRW“ aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bietet Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe (einschließlich Beherbergungsgewerbe). In strukturschwachen Regionen stärkt diese Förderung die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Zudem soll sie dauerhafte Arbeitsplätze schaffen und sichern.

Zuschuss beantragen

Kleine, mittlere (KMU) oder große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können bei Investitionsvorhaben in Kombination mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen Zuschüsse zu ihren Investitionskosten beantragen, wenn sie die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells erhöhen und die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovations- oder Digitalisierungsgrad einhalten und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Dieser Zuschuss kann bis zu 65 % der förderfähigen Investitionen betragen.

Förderanträge sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen. Die WFO berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Antragstellung auch in Ihrem Unternehmen.

Informationen zum Programm: Niedersachsen Invest GRW (nbank.de)

Produktinformationen: Produktinformation-Niedersachsen-Invest-GRW.pdf (nbank.de)

Download: Niedersachsen Invest GRW (nbank.de) Download