Osnabrück profitiert von neuer Förderung
Osnabrück gehört seit dem 01.01.2022 zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Niedersachsen.
Die Einzelbetriebliche Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bietet Finanzierungshilfen zum Ausgleich von Standortnachteilen gewerblicher Betriebe (einschließlich Fremdenverkehr). In strukturschwachen Regionen stärkt diese Förderung die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft. Zudem soll sie dauerhafte Arbeitsplätze schaffen und sichern.
Diese Regionalförderung zählt zu den wichtigsten Förderungen in der Bundesrepublik.
Kleine und mittlere Unternehmen können bei Investitionstätigkeiten in Kombination mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen Zuschüsse zu ihren Investitionskosten beantragen. Dieser Zuschuss kann maximal 20 % der förderfähigen Investitionen betragen.
Die GRW Förderung existiert in Deutschland seit 1969. Die Regeln der GRW-Förderung werden im GRW-Koordinierungsrahmen durch Bund und Länder gemeinsam festgelegt. Dieser umfasst die Fördergebiete, die Fördertatbestände, Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung sowie das Verfahren zur Mittelverteilung und -bereitstellung und auch das Monitoring.
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) wird neu ausgerichtet
Bund und Länder haben die Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen. Zukünftig wird ein Schwerpunkt in der Förderung auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz liegen. Der Primäreffekt entfällt, Unternehmen der lokalen Wirtschaft können nun auch von der GRW profitieren. Der neue GRW-Koordinierungsrahmen tritt am 01.01.2023 in Kraft, jedoch haben die Bundesländer eine Übergangszeit von einem Jahr (2023), um die neuen GRW-Regelungen umzusetzen und ihre Richtlinien anzupassen. Die Zielsystematik der GRW wurde auf drei Hauptziele erweitert:
- Standortnachteile ausgleichen;
- Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen;
- Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
GRW-Förderung auf einen Blick:
- Betriebsstätte in Niedersachsen in ausgewiesenen Fördergebieten
- Bestehende Unternehmen und Existenzgründer:innen der gewerblichen Wirtschaft, Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes und des Beherbergungsgewerbes
- Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro.
- Das Vorhaben muss innerhalb von maximal 36 Monaten durchgeführt werden.
- Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen/Ausbildungsplätzen, Sicherung von vorhandenen Dauerarbeitsplätzen
- Förderanträge sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vor Beginn des Investitionsvorhabens zu stellen.