Energiekrise - Informationen für Unternehmen

Die Energiekrise stellt auch die Region Osnabrück vor viele Herausforderungen. Strom und Gas haben sich seit Beginn des russischen Angrifsskriegs auf die Ukraine erheblich verteuert, Energielieferverträge werden derzeit oftmals aufgekündigt, ohne dass Alternativangebote jenseits der erheblich teureren Grundversorgung angeboten werden können. Die WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück bleibt auch in dieser Zeit zuverlässiger Ansprechpartner für die Unternehmen vor Ort und fasst an dieser Stelle zentrale Informationsangebote zum Thema sowie Fördermöglichkeiten und kurz- bis mittelfristige Lösungsansätze zusammen.

Sollten Sie Fragen zur Energiekrise oder daraus resultierenden Problemstellungen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Unternehmensservice (Kontaktdaten rechts).


Informationsangebote


Landesregierung Niedersachsen
Die niedersächsische Landesregierung hat eine Sonderseite zur Energiekrise eingerichtet. Auf der vermittelt sie aktuelle Informationen zur Strom- und Gasmangellage und gibt unter anderem Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monate verschiedene Hilfen für Unternehmen beschlossen, die nur zum Teil direkt Einfluss auf Energiebezug und -kosten haben, aber an anderer Stelle für Entlastung sorgen können. Dies sind im Wesentlichen:

  • Energieintensive Unternehmen werden um 1,7 Milliarden Euro bei der Energie- und Stromsteuer entlastet – durch die Verlängerung des Spitzenausgleichs um ein Jahr.
  • Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden um drei Monate verlängert.
  • Die Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert.


DIHK
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sammelt auf seinen Internetseiten viele aktuelle Informationen und Serviceangebote zum Thema Energiekrise.


Gas- und Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Neben Verbraucherinnen und Verbrauchern soll damit auch die Wirtschaft angesichts der hohen Energiepreise entlastet werden. Die Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden. Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann werden aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt.

Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Neben Verbraucherinnen und Verbrauchern soll damit auch die Wirtschaft angesichts der hohen Energiepreise entlastet werden. Die Regelungen sehen vor, dass Strom-, Gas- und Wärmepreise für einen Anteil des Verbrauchs nach oben begrenzt werden. Die Preisbremsen gelten von März 2023 an, dann werden aber auch rückwirkend die Kosten von Januar und Februar begrenzt.

Die Regelungen für KMU:

Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gas- und Wärmeverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Gaspreis bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, für Wärme auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde. Diese Deckelung des Preises gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Der Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr wird auf 40 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs.

Die Regelungen für Industriekunden:

Für Industriekunden wird der Gaspreis auf 7 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei Wärme liegt dieser Preis bei 7,5 Cent netto. Die gesetzlich festgelegten Preise gelten für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021.

Beim Strompreis liegt die Grenze für Industriekunden bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Hinzu kommen Härtefall-Regelungen für Unternehmen und Einrichtungen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Hierzu zählen u. a. Wohnungsunternehmen, soziale Träger sowie Kultur und Forschung.

Das Bundeswirtschaftsministerium bietet auf seinen Internetseiten ein Überblickspapier zu allen Regelungen an.


Förderprogramme und Unterstützungsangebote

Bundesregierung
Verschiedene Förderprogramme des Bundes helfen Unternehmen dabei, mittelfristig energieeffizienter zu wirtschaften und ihre Betrieb zu modernisieren. Hier zur Übersicht

Wirtschaftshilfe Niedersachsen 2023
Ziel der Wirtschaftshilfe ist es, die durch die Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen und Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen zu unterstützen.

Mit der Fortführung der Wirtschaftshilfe werden die Förderkonditionen und Zugangsschwellen angepasst, u. a. Antragsberechtigung von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitende (zuvor: bis zu 250 Mitarbeitende) und Erhöhung der Förderobergrenze auf 2 Mio. Euro (zuvor: 500.000 Euro).

Zusammengefasst gelten folgende Eckpunkte:

  • Antragsberechtigte: Rechtlich selbständige Unternehmen (bis zu 1.000 Mitarbeitende) und Selbständige mit Sitz in Niedersachsen (Hinweis: Ausgeschlossen sind u. a. öffentliche Unternehmen)
  • Fördergegenstand: Kompensation der Ausgabensteigerung für Energie, wenn die Gesamtkosten für Energie im Zeitraum Januar bis Juni 2023 um mehr als 2.000 Euro über den doppeltenBetrag des Zeitraums Januar bis Juni 2022 liegen ein negatives Betriebsergebnis für den Förderzeitraum vorliegt
  • Förderhöhe: max. 80 % der über eine Verdoppelung der Energieausgaben hinausgehenden Energieausgaben im Betrachtungszeitraum Januar bis Juni 2023 zu 2022, jedoch max. 2 Mio. Euro
  • Antragstellung: ab 28.08.2023 bis spätestens 31. Oktober 2023

Mehr dazu

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW bietet verschiedene Kreditprogramme an, die kriegsbetroffenen Unternehmen helfen ebenso wie Unternehmen, die modernisieren wollen:

KEAN
Die Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN) macht Unternehmen kostenfreie Beratungsangebote unter anderem zu den Themen Klimaneutralität, Solarnutzung sowie Energie- und Materialeffizienz. Hier zur Übersicht

WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück
Nachhaltigkeit, CSR, Energie- und Materialeffizienz sind auch Themen, die das kostenlose Beratungspaket GUUT (Gesellschaft, Unternehmen, Umwelt und Technik) der WFO abdeckt. Das individuell auf die Kernkompetenzen eines Unternehmens zugeschnittene Beratungspaket beinhaltet unterschiedliche Herangehensweisen, wie sich ein Unternehmen nachhaltiger gestalten lässt. Das kann von einfachen Maßnahmen wie einem naturnahen Firmengelände bis zur Verbesserung der Energieeffizienz reichen. Mehr erfahren


Energie sparen: Pflichten und Chancen

Pflichten durch EnSikuMaV
Über die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (EnSikuMaV) hat die Bundesregierung verschiedene kurzfristige Maßnahmen beschlossen, die auch für Unternehmen neue Pflichten zum aktiven Einsparen von Energie mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem:

  • Der Einzelhandel beispielsweise muss Ladentüren und Eingangssysteme, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, geschlossen halten. Ausnahme: Das Offenhalten ist als Fluchtweg notwendig.
  • Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist jetzt von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt. Die Nutzungseinschränkung gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Ausgenommen sind daher regelmäßig beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen (oder Wartehallen), Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind. Eine weitere Ausnahmeregelung gibt es für Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen. Ein Beispiel hierfür sind beleuchtete Namenszüge eines Ladens, etwa über dem Eingang, diese dürfen während der Öffnungszeit weiter beleuchtet werden, auch wenn es nach 22 Uhr ist.
  • Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, dürfen nicht beheizt werden.
  • In Arbeitsräumen darf die Lufttemperatur zudem – je nach Art und Schwere der Arbeit – Temperaturen von 12 bis 19 Grad nicht übersteigen. Das ist durchschnittlich 1 Grad weniger als die Mindesttemperatur, die in der Arbeitsschutzrichtline für Raumtemperaturen vorgesehen ist.

Der Deutsche Industre- und Handelskammertag beschreibt auf seinen Seiten die wichtigsten daraus sich ergebenden Pflichten für Unternehmen im Überblick.

Energie sparen in Unternehmen
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hat auf ihren Seiten eine umfangreiche Sammlung von Tipps für Unternehmen zusammengestellt. Diese reicht von kurzfristigen Maßnahmen zum Einsparen von Strom und Gas bis hin zur Neuaufstellung in Sachen Klimaneutralität und dauerhafter Energieeffizienz. Hier zur Übersicht


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