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18.03.2020

Homeoffice wegen Corona: diese Regeln sollten Sie beachten

Das Coronavirus hat sich in den letzten Wochen zu einer globalen Pandemie entwickelt. Um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten, setzen viele Unternehmen auf Homeoffice-Lösungen. Wir haben kurz zusammengefasst, welche Regeln Sie dabei beachten sollten.

Foto aus dem Homeoffice

Einverständnis

Sind sich Unternehmen und Mitarbeiter einig, dass Homeoffice die für beide beste Lösung ist, besteht im konkreten Fall kein Problem. Schwieriger wird es, wenn beide Parteien unterschiedlicher Meinung sind. Arbeitnehmer haben in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice; Arbeitgeber können Mitarbeiter nicht einseitig ins Homeoffice schicken. Es empfiehlt sich deshalb, diese Frage über eine Klausel im Arbeitsvertrag oder eine später getroffene schriftliche Vereinbarung auch langfristig zu klären.

Datenschutz

Schließen Unternehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Vereinbarung zur Telearbeit – so nennt die Rechtsprechung das Homeoffice – sollte in diesem Zusammenhang auch der Datenschutz geklärt werden.

Einen Formulierungsvorschlag für eine Zusatzvereinbarung zum Thema Homeoffice bietet die IHK Frankfurt am Main.

Arbeitsschutz

Im Homeoffice gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen an den Arbeitsschutz wie im Betrieb. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dies zu prüfen. In der Vereinbarung zum Homeoffice sollte deshalb auch geregelt sein, ob der Arbeitgeber eine Zutrittsberechtigung nach Vorankündigung erhält.

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeitregeln gelten, wie vertraglich geregelt, unabhängig davon, ob am Heimarbeitsplatz oder im Betrieb gearbeitet wird. Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, müssen über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus nicht erreichbar sein.

Arbeitsunfälle

Bei Arbeitsunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung. Im Homeoffice ist die Unterscheidung zwischen dienstlicher und privater Tätigkeit allerdings häufig schwierig. So ist beispielsweise entscheidend, ob ein Unfall auf dem Weg zum Drucker (dienstlich) oder zur Kaffeemaschine (privat) stattfindet. 

Kosten

Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich alle Kosten und Aufwendungen, die der Arbeitnehmer für seine Arbeit tätigt, auch im Homeoffice. Dies umfasst beispielsweise Telefonkosten oder Büromaterialien.

Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im Einzelfall abweichende Vereinbarungen getroffen werden, etwa, dass der Mitarbeiter private Geräte auf eigene Kosten nutzt. Diese Regelungen sollten schriftlich fixiert werden.

Fördermöglichkeiten

Als Reaktion auf die Corona-Situation wird seit dem 17.03.2020 die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen durch das Programm go-digital gefördert. Die Beantragung kann durch Beratungsunternehmen erfolgen, die für Modul 1 (IT-Sicherheit) und / oder Modul 3 (Digitalisierung von Geschäftsprozessen) autorisiert sind. In Osnabrück helfen Ihnen beispielsweise LM IT, die Etagen, KIWI, Projektplan Venture Consult, Wewers und die Science to Business GmbH.

Offene Fragen und Antworten

Zusätzliche Hilfestellung bei konkreten Fragen rund um die Einrichtung sowie den Betrieb von Homeoffice-Arbeitsplätzen bietet auch Aliferus. In Chats und regelmäßig stattfindenden Online Meetings beantworten die Experten direkt und individuell Ihre Fragen. Die Teilnahme ist für jeden offen und kostenfrei.

Homeoffice im Fall von Quarantäne

Arbeitnehmer, die sich zum Schutz vor einer möglichen Ansteckung in Quarantäne befinden, selbst aber nicht erkrankt sind, arbeiten grundsätzlich von zu Hause. Der Arbeitgeber muss dafür allerdings die technischen Voraussetzungen schaffen. 

Weitere Informationen zum Thema

Die Zeitschrift t3n hat in einem Corona-Homeoffice-Guide viele wichtige Informationen zum Thema Heimarbeit zusammengefasst. Dabei wird die rechtliche Situation ebenso beleuchtet, wie Fragen zu geeigneten Tools, Produktivität und der teaminternen Kommunikation.

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Ansprechpartner

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Gründung und Startups

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Xing: Lars Brendler

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