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Förderung

Folgende Verfahrensschritte sind für die Antragstellung über das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück zu beachten:

  • Vor Investitionsbeginn sind die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen einzureichen
  • Mit der Durchführung der Maßnahme kann frühestens mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Stadt Osnabrück begonnen werden, mit der die grundsätzliche Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bescheinigt wird.
  • Der Förderausschuss entscheidet viermal im Jahr. Um die Förderanträge mit vollständigen Antragsunterlagen berücksichtigen zu können, müssen sie jeweils zu den folgenden Terminen des jeweiligen Jahres vorliegen: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
  • Die Beurteilung von Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zum Download bereitstehenden Scoring-Modelle für produktive Investitionen und nicht-investive Maßnahmen
  • Nach Abschluss des Investitionsvorhabens muss innerhalb eines Monats ein testierter Verwendungsnachweis eingereicht werden
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des testierten Verwendungsnachweises
Verfahren zum Innovations-Impuls-Programm Osnabrück Verfahren zum Innovations-Impuls-Programm Osnabrück

Verfahren zum Innovations-Impuls-Programm Osnabrück


Folgende Verfahrensschritte sind für die Antragstellung über das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück zu beachten:

  • Vor Investitionsbeginn sind die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen einzureichen
  • Mit der Durchführung der Maßnahme kann frühestens mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Stadt Osnabrück begonnen werden, mit der die grundsätzliche Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bescheinigt wird.
  • Der Förderausschuss entscheidet viermal im Jahr. Um die Förderanträge mit vollständigen Antragsunterlagen berücksichtigen zu können, müssen sie jeweils zu den folgenden Terminen des jeweiligen Jahres vorliegen: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
  • Die Beurteilung von Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zum Download bereitstehenden Scoring-Modelle für produktive Investitionen und nicht-investive Maßnahmen
  • Nach Abschluss des Investitionsvorhabens muss innerhalb eines Monats ein testierter Verwendungsnachweis eingereicht werden
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des testierten Verwendungsnachweises