Folgende Verfahrensschritte sind für die Antragstellung über das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück zu beachten:
- Vor Investitionsbeginn sind die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen einzureichen
- Mit der Durchführung der Maßnahme kann frühestens mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Stadt Osnabrück begonnen werden, mit der die grundsätzliche Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bescheinigt wird.
- Der Förderausschuss entscheidet viermal im Jahr. Um die Förderanträge mit vollständigen Antragsunterlagen berücksichtigen zu können, müssen sie jeweils zu den folgenden Terminen des jeweiligen Jahres vorliegen: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
- Die Beurteilung von Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zum Download bereitstehenden Scoring-Modelle für produktive Investitionen und nicht-investive Maßnahmen
- Nach Abschluss des Investitionsvorhabens muss innerhalb eines Monats ein testierter Verwendungsnachweis eingereicht werden
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des testierten Verwendungsnachweises

Verfahren zum Innovations-Impuls-Programm Osnabrück
Verfahren zum Innovations-Impuls-Programm Osnabrück
Folgende Verfahrensschritte sind für die Antragstellung über das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück zu beachten:
- Vor Investitionsbeginn sind die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen einzureichen
- Mit der Durchführung der Maßnahme kann frühestens mit Zugang einer schriftlichen Bestätigung der Stadt Osnabrück begonnen werden, mit der die grundsätzliche Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung bescheinigt wird.
- Der Förderausschuss entscheidet viermal im Jahr. Um die Förderanträge mit vollständigen Antragsunterlagen berücksichtigen zu können, müssen sie jeweils zu den folgenden Terminen des jeweiligen Jahres vorliegen: 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
- Die Beurteilung von Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage der zum Download bereitstehenden Scoring-Modelle für produktive Investitionen und nicht-investive Maßnahmen
- Nach Abschluss des Investitionsvorhabens muss innerhalb eines Monats ein testierter Verwendungsnachweis eingereicht werden
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des testierten Verwendungsnachweises