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Förderung

Die Förderung von Vorhaben aus dem Innovations-Impuls-Programm Osnabrück erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:

  • Gesamtkosten müssen bei Investitionen mindestens 20.000 € und bei nicht-investiven Maßnahmen 5.000 € betragen
  • Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Maximale Fördersumme beträgt 30.000 € bei produktiven Investitionen und
    10.000 € bei nicht-investiven Maßnahmen
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
  • Mit dem Vorhaben darf bei Antragseingang nicht begonnen worden sein
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines testierten Verwendungsnachweises

Die verbindlichen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zum Innovations-Impuls-Programm unter Download Formulare.

Fördersatz und -höhe Fördersatz und -höhe

Fördersatz und -höhe


Die Förderung von Vorhaben aus dem Innovations-Impuls-Programm Osnabrück erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:

  • Gesamtkosten müssen bei Investitionen mindestens 20.000 € und bei nicht-investiven Maßnahmen 5.000 € betragen
  • Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtkosten
  • Maximale Fördersumme beträgt 30.000 € bei produktiven Investitionen und
    10.000 € bei nicht-investiven Maßnahmen
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
  • Mit dem Vorhaben darf bei Antragseingang nicht begonnen worden sein
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines testierten Verwendungsnachweises

Die verbindlichen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zum Innovations-Impuls-Programm unter Download Formulare.