Die Förderung von Vorhaben aus dem Innovations-Impuls-Programm Osnabrück erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:
- Gesamtkosten müssen bei Investitionen mindestens 20.000 € und bei nicht-investiven Maßnahmen 5.000 € betragen
- Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Maximale Fördersumme beträgt 30.000 € bei produktiven Investitionen und
10.000 € bei nicht-investiven Maßnahmen
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
- Mit dem Vorhaben darf bei Antragseingang nicht begonnen worden sein
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines testierten Verwendungsnachweises
Die verbindlichen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zum Innovations-Impuls-Programm unter Download Formulare.

Fördersatz und -höhe
Fördersatz und -höhe
Die Förderung von Vorhaben aus dem Innovations-Impuls-Programm Osnabrück erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dabei gelten die folgenden Bedingungen:
- Gesamtkosten müssen bei Investitionen mindestens 20.000 € und bei nicht-investiven Maßnahmen 5.000 € betragen
- Höhe des Zuschusses beträgt 25 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Maximale Fördersumme beträgt 30.000 € bei produktiven Investitionen und
10.000 € bei nicht-investiven Maßnahmen
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
- Mit dem Vorhaben darf bei Antragseingang nicht begonnen worden sein
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage eines testierten Verwendungsnachweises
Die verbindlichen Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zum Innovations-Impuls-Programm unter Download Formulare.