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Förderung
Folgende Maßnahmen können aus dem Innovations-Impuls-Programm Osnabrück gefördert werden: Fördergegenstand Fördergegenstand

Fördergegenstand


Folgende Maßnahmen können aus dem Innovations-Impuls-Programm Osnabrück gefördert werden:
 

1. Arbeitsplatzschaffende und –sichernde Investitionen (produktive Investitionen)

  • Investitionen in materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte u.a. bei der
    - Errichtung einer neuen Betriebsstätte
    - Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
    - Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
    - Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahren einer bestehenden Betriebsstätte

  • Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte geschlossen wurde oder wäre, wenn der Erwerb nicht erfolgt wäre

  • Zu den förderfähigen Investitionstatbeständen gehören auch Investitionen die geeignet sind, die Umweltbilanz und die Energiebilanz eines Unternehmens zu verbessern, die Anwendung neuer Umwelttechnologien, eine Verbesserung des produktions-integrierten Umweltschutzes, die Umstellung auf umweltfreundliche Produkte zu ermöglichen.

2. Nicht-investive, aber im weiteren Sinne investitionsvorbereitende Maßnahmen, soweit sie im Übrigen die Anforderungen der De-minimis-VO erfüllen:

  • Erstmalige Teilnahme an einer bestimmten Messe oder Ausstellung (In- und Ausland) bis zu 50 % der anfallenden Kosten für Miete, Aufbau und Betrieb
    eines Standes Strategiecoaching Ausland

  • Beihilfen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater bis zu 50 % der Kosten;
    Ausgeschlossen sind fortlaufende oder regelmäßige Dienstleistungen, die Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung oder betriebsübliche Werbung

  • Durchführung von vorbereitenden Studien, z. b. Marketingkonzepte

  • Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zur Vorbereitung der Lancierung eines neuen Produkts oder eines bestehenden Produkts auf einem neuen Markt

  • Internetportale

  • Gründerunterstützung in der Vorgründungsphase nur soweit nicht andere Fördermaßnahmen verfügbar sind

  • Zulieferer- und Bietergemeinschaften nur von KMU und darauf bezogene strategische Allianzen für verschiedene Gewerke und Branchen

  • Erstmalige Aufstellung von Umweltmanagementsystemen oder total-qualitymanagement-Ansätzen, soweit sie speziell auf KMU abgestellt sind, wie das
    Umweltsiegel QuH, die Weiterentwicklung QuB oder PRUMA für kleine Unternehmen. Bei mittleren Unternehmen kommen ÖKOPROFIT und EcoStep in
    Frage. Nach Erörterung in Fachkreise behält sich das Niedersächsische Umweltministerium eine Einbeziehung weiterer Ansätze und entsprechende ergänzende Empfehlungen vor.