Das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück verfolgt das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Es richtet sich daher an folgende Antragssteller:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,ohne branchenspezifische Einschränkung, insbesondere KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in der
Stadt Osnabrück sowie solche Unternehmen, die einen Sitz in der Stadt Osnabrück errichten möchten.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 10 Mio. €
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz maximal 50 Mio.€ oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €
Bezgl. der genauen Bedingungen hinsichtlich der Antragsberechtigung verweisen wir auf die Förderrichtlinie (siehe Verfahren/Download Formulare).
Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit werden folgende Kriterien angelegt:
- Die Förderung von produktiven Investitionen und nicht-investiven Maßnahmen sollte mit unternehmerischen Innovationen verbunden sein (Produktinnovationen (inklusive neuer Dienstleistungen), Prozessinnovationen, Marketinginnovationen, Organisatorische Innovationen)
- Durch die Vorhaben müssen Arbeitsplatzeffekte durch Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen erzielt werden
- Durch die Vorhaben wird ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet
- Durch die Vorhaben werden positive Umwelteffekte erzielt
Die Beurteilung der einzelnen eingereichten Förderanträge erfolgt anhand eines Scoringmodells (siehe Download Formulare).

Antragsberechtigte
Antragsberechtigte
Das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück verfolgt das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Es richtet sich daher an folgende Antragssteller:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,ohne branchenspezifische Einschränkung, insbesondere KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in der
Stadt Osnabrück sowie solche Unternehmen, die einen Sitz in der Stadt Osnabrück errichten möchten.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 10 Mio. €
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz maximal 50 Mio.€ oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €
Bezgl. der genauen Bedingungen hinsichtlich der Antragsberechtigung verweisen wir auf die Förderrichtlinie (siehe Verfahren/Download Formulare).
Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit werden folgende Kriterien angelegt:
- Die Förderung von produktiven Investitionen und nicht-investiven Maßnahmen sollte mit unternehmerischen Innovationen verbunden sein (Produktinnovationen (inklusive neuer Dienstleistungen), Prozessinnovationen, Marketinginnovationen, Organisatorische Innovationen)
- Durch die Vorhaben müssen Arbeitsplatzeffekte durch Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen erzielt werden
- Durch die Vorhaben wird ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet
- Durch die Vorhaben werden positive Umwelteffekte erzielt
Die Beurteilung der einzelnen eingereichten Förderanträge erfolgt anhand eines Scoringmodells (siehe Download Formulare).