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Förderung

Das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück verfolgt das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Es richtet sich daher an folgende Antragssteller:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,ohne branchenspezifische Einschränkung, insbesondere KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in der
    Stadt Osnabrück sowie solche Unternehmen, die einen Sitz in der Stadt Osnabrück errichten möchten.
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 10 Mio. €
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz maximal 50 Mio.€ oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €

Bezgl. der genauen Bedingungen hinsichtlich der Antragsberechtigung verweisen wir auf die Förderrichtlinie (siehe Verfahren/Download Formulare).

Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit werden folgende Kriterien angelegt:

  • Die Förderung von produktiven Investitionen und nicht-investiven Maßnahmen sollte mit unternehmerischen Innovationen verbunden sein (Produktinnovationen (inklusive neuer Dienstleistungen), Prozessinnovationen, Marketinginnovationen, Organisatorische Innovationen)
  • Durch die Vorhaben müssen Arbeitsplatzeffekte durch Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen erzielt werden
  • Durch die Vorhaben wird ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet
  • Durch die Vorhaben werden positive Umwelteffekte erzielt

Die Beurteilung der einzelnen eingereichten Förderanträge erfolgt anhand eines Scoringmodells (siehe Download Formulare).

 

Antragsberechtigte Antragsberechtigte

Antragsberechtigte


Das Innovations-Impuls-Programm Osnabrück verfolgt das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Es richtet sich daher an folgende Antragssteller:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,ohne branchenspezifische Einschränkung, insbesondere KMU, mit Sitz oder Betriebsstätte in der
    Stadt Osnabrück sowie solche Unternehmen, die einen Sitz in der Stadt Osnabrück errichten möchten.
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter, Jahresumsatz höchstens 10 Mio. €
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz maximal 50 Mio.€ oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. €

Bezgl. der genauen Bedingungen hinsichtlich der Antragsberechtigung verweisen wir auf die Förderrichtlinie (siehe Verfahren/Download Formulare).

Zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit werden folgende Kriterien angelegt:

  • Die Förderung von produktiven Investitionen und nicht-investiven Maßnahmen sollte mit unternehmerischen Innovationen verbunden sein (Produktinnovationen (inklusive neuer Dienstleistungen), Prozessinnovationen, Marketinginnovationen, Organisatorische Innovationen)
  • Durch die Vorhaben müssen Arbeitsplatzeffekte durch Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen erzielt werden
  • Durch die Vorhaben wird ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet
  • Durch die Vorhaben werden positive Umwelteffekte erzielt

Die Beurteilung der einzelnen eingereichten Förderanträge erfolgt anhand eines Scoringmodells (siehe Download Formulare).