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Veranstaltungen

Wird es in Osnabrück eine Umweltzone wie voraussichtlich in vielen anderen deutschen Städten geben? Wenn ja, wo und mit welchen Regelungen? Diese Fragen bewegten die mehr als 40 teilnehmenden Verkehrsunternehmer einer gemeinsamen Veranstaltung von IHK Osnabrück-Emsland, WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück GmbH und Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V..

Einleitend erläuterte Detlef Gerdts, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Koordinator der Arbeitsgruppe Feinstaub der Stadt Osnabrück den Zuhörern den derzeitigen Sachstand. Danach wurde der Grenzwert der EU für Feinstaub (PM10), der europaweit gültig ist, an der Verkehrsmessstation Schlosswall in Osnabrück 2006 an 56 Tagen überschritten, 35 lässt die EU aber nur zu. Die rechtliche Folge dieser Überschreitung ist die Erarbeitung eines Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Stadt Osnabrück, der der Europäischen Kommission bis spätestens Oktober 2008 vorzulegen ist. Dieser Plan wird auch verbindlich regeln, ob und wo es eine Umweltzone in Osnabrück geben wird, welche Ausnahmeregelungen ggf. gelten werden und wie z. B. LkW-Routenkonzepte aussehen. Grundlage dieses umfangreichen Werkes ist eine flächendeckende Modellrechnung für die Stadt, die das Land Niedersachsen derzeit aufwendig erarbeiten lässt und die der Stadt im September vorgelegt werden soll.

Im Anschluss erläuterte Heinrich Langkopf von der IHK Osnabrück-Emsland den rechtlichen Hintergrund der Kennzeichenverordnung und warnte vor einer uneinheitlichen Einführung von Umweltzonen in Deutschland und einem dadurch drohenden Flickenteppich. Die unübersichtlichen lokalen Verbotsregelungen seien für Logistik- und Busunternehmer nur schwer handelbar. Vor Einrichtung von Umweltzonen sollten daher unbedingt alle anderen, weniger belastenden, Maßnahmen geprüft werden, betonte Langkopf.

Die gezeigten Päsentationen stehen hier zum Download bereit.

 

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Wird es in Osnabrück eine Umweltzone wie voraussichtlich in vielen anderen deutschen Städten geben? Wenn ja, wo und mit welchen Regelungen? Diese Fragen bewegten die mehr als 40 teilnehmenden Verkehrsunternehmer einer gemeinsamen Veranstaltung von IHK Osnabrück-Emsland, WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück GmbH und Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V..

Einleitend erläuterte Detlef Gerdts, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Koordinator der Arbeitsgruppe Feinstaub der Stadt Osnabrück den Zuhörern den derzeitigen Sachstand. Danach wurde der Grenzwert der EU für Feinstaub (PM10), der europaweit gültig ist, an der Verkehrsmessstation Schlosswall in Osnabrück 2006 an 56 Tagen überschritten, 35 lässt die EU aber nur zu. Die rechtliche Folge dieser Überschreitung ist die Erarbeitung eines Luftreinhalte- und Aktionsplans für die Stadt Osnabrück, der der Europäischen Kommission bis spätestens Oktober 2008 vorzulegen ist. Dieser Plan wird auch verbindlich regeln, ob und wo es eine Umweltzone in Osnabrück geben wird, welche Ausnahmeregelungen ggf. gelten werden und wie z. B. LkW-Routenkonzepte aussehen. Grundlage dieses umfangreichen Werkes ist eine flächendeckende Modellrechnung für die Stadt, die das Land Niedersachsen derzeit aufwendig erarbeiten lässt und die der Stadt im September vorgelegt werden soll.

Im Anschluss erläuterte Heinrich Langkopf von der IHK Osnabrück-Emsland den rechtlichen Hintergrund der Kennzeichenverordnung und warnte vor einer uneinheitlichen Einführung von Umweltzonen in Deutschland und einem dadurch drohenden Flickenteppich. Die unübersichtlichen lokalen Verbotsregelungen seien für Logistik- und Busunternehmer nur schwer handelbar. Vor Einrichtung von Umweltzonen sollten daher unbedingt alle anderen, weniger belastenden, Maßnahmen geprüft werden, betonte Langkopf.

Die gezeigten Päsentationen stehen hier zum Download bereit.